Neue Corona Beratungsrichtlinie der BAFA für Unternehmen
Neue Corona Beratungsrichtlinie der BAFA für Unternehmen
Viele Unternehmen geraten durch die Corona Krise in große wirtschaftliche Probleme und stehen vor einem unternehmerischen Super-GAU. Jetzt gilt es, Ruhe zu bewahren und keine voreiligen Entscheidungen zu treffen, welche später sich negativ auf Dein Unternehmen und/oder auf Dich persönlich auswirken. Auch bieten Krisen Chancen – auch diese. Nun gilt es, die Chancen zu ergreifen und das Beste draus zu machen.
Um eine Krise zu bewältigen, muss man unter Umständen erst mal aus einem persönlichen „Stuck State“ herauskommen. Dies ist ein Zustand, in dem man wie festgefahren ist und keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zu seinen inneren Ressourcen hat. Oft gelingt es nur mit Hilfe anderer, den Stuck State zu überwinden und so wieder einen klaren Blick für die Realität und auf die Möglichkeiten zu bekommen.
Die Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland bringen unter großer Kraftanstrengung die unterschiedlichsten Hilfspakete auf den Weg. In meinem letzten Blogartikel habe ich einen Überblick über die derzeitigen Hilfspakete für die deutsche Wirtschaft gegeben.
Mit Wirkung zum 03.04.2020 wurde die Beratungsrichtlinie der BAFA überarbeitet und ab sofort können Unternehmen, welche durch die Corona-Krise in eine wirtschaftliche Notlage gekommen sind, eine 100%ige Beratungsförderung beantragen. Solch eine Förderung hat es in der Geschichte der BAFA und der KfW noch nicht gegeben.
Somit können von der Corona-Krise Betroffene Anträge zum Beispiel Beratungsleistungen zum Thema Finanzierung, Unternehmensstrategie oder anderen Themen zur Bewältigung der Krise beantragen.
Unternehmen, welche aufgrund der Corona Krise einen erhöhten Beratungsbedarf haben, können sich nun von einem akkreditierten BAFA Berater helfen lassen, ohne einen Eigenanteil zu bezahlen oder in Vorleistung zu gehen.
Hier die wichtigsten Rahmenbedingungen der Förderung:
- Die Förderung gilt nur für Unternehmen, die aufgrund der Corona Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
- Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung) incl. Fahrtkosten und Auslagen des Beraters, maximal jedoch 4.000 Euro.
- Die betroffenen Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der Zuschusshöhe mehrere Anträge stellen.
- Der Zuschuss wird von der BAFA direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
- Die antragsberechtigten Unternehmen werden somit von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
- Der Antragsberechtigte muss lediglich den Ausgleich der UmSt. des Rechnungsbetrages nachweisen.
- Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch, analog zu dem BAFA Programm Unternehmen in Schwierigkeiten, mit einem regionalen Ansprechpartner vor der Antragstellung führen.
- Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.
- Bereits vor der Änderung gestellte Anträge sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Die ausführlichen Erläuterungen der BAFA findet Ihr in dem Merkblatt: „Vom Coronavirus betroffene Unternehmen“
Die geänderte Rahmenrichtlinie ist im Bundesanzeiger unter BAnz AT 02.04.2020 B5 veröffentlicht worden.
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