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Maßnahmen in schwierigen Zeiten der Corona Krise

#1 Professionelle Hilfe holen

Gerade, wenn die wirtschaftliche Lage im Unternehmen droht, sich zu verschlechtern oder das Unternehmen über Nacht zusammenbricht, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und einen klaren Blick zu behalten. Angst ist ein falscher Ratgeber und operative Hektik verbessert nur selten die Situation.

Daher ist es gerade in unsicheren Zeiten wichtig, sich externe Hilfe von erfahrenen Beratern oder Coaches zu holen, die mit Begleitung von solchen Situationen Erfahrung haben.

Zusammen mit dem Berater können dann Strategien entwickelt und bewertet werden, um eine Verbesserung der Lage oder zumindest eine Verminderung von Verlusten zu erreichen.

In der Regel können Zuschüsse für diese Beratungsleistung bei den Förderinstitute der Länder und des Bundes beantragt werden.

Seit dem 03.04.2020 gibt es ein Sonderförderprogramm der BAFA für Unternehmen, welche durch die Corona Krise in Schwierigkeiten gekommen sind. Diese Unternehmen können zur Bewältigung der Krise eine 100%ige geförderte Beratungsleistung in Höhe von 4.000 EUR pro Beratungsfall beantragen.

Hier geht es zu dem Merkblatt der BAFA: BAFA Merkblatt Corona Beratungsförderung

Wenn Ihr Unterstützung bei Euren Herausforderungen benötigt, meldet Euch bei mir unter der Tel.: 036201-593757 oder per E-Mail: af@attilafloericke.de

 

#2 Liquidität stärker überwachen

Die Sicherstellung der Liquidität ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Unternehmers in einem Krisenfall. Die Überwachung der Liquidität sollte im „Normalbetrieb“ Standard sein, im Krisenfall ist die Liquiditätsplanung und -überwachung eine der wichtigsten Aufgaben des Unternehmers.

Einen Liquiditätsplan könnt Ihr mit einer einfachen Excel-Tabelle oder einem Onlinetool leicht erstellen. Wenn Ihr keine EXCEL Vorlage für einen Liquiditätsplan habt, könnt Ihr gerne einen kostenfrei bei mir anfordern oder hier runterladen: liquiditaetsplan Muster

Hier ein paar wichtige Hinweise zur Erstellung eines Liquiditätsplanes:

  • Erstellt eine Liste aller geschäftlichen & privaten Forderungen und Verbindlichkeiten.
  • Erstellt eine Liste aller laufenden Liquiditätsabflüsse wie Kosten, Kapitalkosten (Zins & Tilgung). Denkt auch an jährliche und quartalsweise Zahlungsverpflichtungen.
  • Wie hoch ist Eure Liquidität? Wieviele Barreserven und nicht ausgeschöpfte Kontokorrentkredite habt Ihr?

Erarbeitet Szenarien, wie lange Eure Liquidität reicht. Wie lange reicht sie z.B. bei einem 100%igen, bei einem 20%igen Umsatzeinbruch?

Weitere Fragestellungen sind z.B.:

  • Welche Kosten steigen ggf., weil Ihr z.B. in Marketing investieren wollt?
  • Welche variablen Kosten fallen bei einer Umsatzreduktion nicht mehr an?
  • Wie könnt Ihr Zahlungseingänge beschleunigen, z.B. über kürzere Zahlungsziele, Skontogewährung oder Factoring?
  • Gibt es Forderungen über ein Inkasso einzutreiben?
  • Können mit Lieferanten längere Zahlungsziele vereinbart werden?

 

#3 Liquiditätssicherungsmaßnahmen einleiten

Sucht nach Möglichkeiten der Liquiditätssicherung.

Diese können z.B. sein:

  • Kurzarbeitergeld (KUG) beantragen. Die Bedingungen des KUG haben sich wesentlich verbessert.
  • Stundung der Mietzahlungen
  • Stundung & Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
  • Stundung der Stromrechnung
  • Stundung von Berufsgenossenschaftszahlungen
  • Stundung von Beiträgen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammern (HWK) und Berufsverbänden
  • Stundung von Beiträgen bei der GEMA und bei Gebühreneinzugszentralen
  • Kündigung von Verträgen, welche unnötig sind und noch „mitlaufen“

 

#4 Soforthilfen beantragen

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten der Liquiditätshilfen der Länder, der Bundesregierung und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Achtung: Der Liquiditätsengpass muss nach dem 11.03.2020 eingetreten sein. Unternehmen, welche schon vorher in Schwierigkeiten waren, werden nicht bezuschusst. Ihr müsst Euch im Klaren sein, dass es zu einer Überprüfung Eures Antrages kommen kann.

Der Antrag muss nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt werden. Lest Euch die Fragen und die Leitfäden genau durch. Gerade, wenn Ihr in der Wachstumsphase seid, und Euer Unternehmen sich im Aufschwung befindet, rate ich Euch dieses Wachstum zu erklären. Ein gemeldeter Schaden, der höher ist als der Vorjahresumsatz, kann zu einer Ablehnung oder strengen Nachprüfung führen.

In der Regel reicht der Verweis auf die Corona-Krise und der damit verbundenen Umsatzausfällen nicht aus. Der Schaden muss hinlänglich erklärt werden und am besten erklärt auch, dass alle Liquiditätssicherungsmaßnahmen ausgeschöpft worden sind, und dass Eure Liquiditätsreserven nicht mehr ausreichen.

Hier eine Auflistung aller Soforthilfeprogramme in Deutschland:

Übersicht Soforthilfeprogramme_Corona.

Ich beantworte Deine Fragen gerne.

 

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